Erste Hilfe Fort-Bildung
In diesem Kurs üben Sie Not-Fälle und vertiefen Ihre Kenntnisse.
Es ist ein Kurs für besondere Erst-Helfer und Betriebs-Helfer.
Betriebs-Helfer müssen alle 2 Jahre diesen Kurs machen.
Dafür gibt es eine Vorschrift von der Berufs-Genossenschaft.
Aber auch andere Erst-Helfer können diesen Kurs mitmachen.
Mit vielen Übungen frischen Sie Ihre Kenntnisse in Erste Hilfe auf.
In diesem Kurs lernen Sie viel über Not-Situationen.
Und Sie üben viele Not-Fälle selbst.
Man sagt auch:
Der Kurs besteht aus Theorie und Praxis.
So lernen Sie viele wichtige Dinge für die Lebens-Rettung.
Wir gehen auch auf besondere Situationen in Ihrer Firma ein.
Kostenübernahme
Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen.
Ausnahmen:
- BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe
Es kann ein Abrechnungsformular beantragt werden, unter folgendem Link finden Sie Hilfe: Abrechnungsformular - BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Die Ausbildung muss vorab beantragt werden, Link - KUVB/LUK :
Es kann ein Abrechnungsformular beantragt werden, unter folgendem Link finden Sie Hilfe: Abrechnungsformular
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Sollte der passende Lehrgang nicht für Sie dabei sein, schreiben Sie uns gerne über unser Kontaktformular. Oder Sie wenden sich direkt an den oben angegebenen Ansprechpartner.