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DRK - KV Jeverland e.V.
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Ausbildung
LSM-Kurs
Samstag, d. 26.05.2012
09:00 Uhr bis 15:30 Uhr
(Jever, Sophienstr. 30)

EH-Kurs
Samstag, d. 26.05.2012
09:00 Uhr bis 15:30 Uhr
(Jever, Sophienstr. 30)


Aktuelle Sanitätsdienste
6 Stunden-Lauf am Sander See
Heute um 10:30 Uhr
(Sande)
Wachdienst Kreisverband
Am 25.05.2012, 18:00 Uhr
(Campingplatz Schillig)
38. Nordfrost-Cup / HFC-Turnier
Am 25.05.2012, 17:00 Uhr
(Landkreis Friesland, Stadt Schortens)
38. Nordfrost-Cup / HFC-Turnier
Am 26.05.2012, 07:30 Uhr
(Landkreis Friesland, Stadt Schortens)



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Beratung zur Pflegeversicherung
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Im Beratngsgespräch mit der DRK-Beraterin
Im Beratngsgespräch mit der DRK-Beraterin

Auf den nächsten Seiten können Sie einige Daten und Fakten zur Pflegeversicherung einsehen. Ihr DRK Kreisverband Jeverland wird Sie natürlich individuell auf Ihre Situation zugeschnitten beraten.

Wo ist man versichert?
Als Pflichtmitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse werden Sie, Ihr nicht berufstätiger Ehepartner und Ihre Kinder automatisch Mitglied einer Pflegekasse Ihrer Krankenkasse. Eine Antragstellung ist hierfür also nicht notwendig.
Dies gilt auch dann, wenn Sie freiwilliges Mitglied einer Kasse sind. In diesem Fall haben Sie jedoch die Möglichkeit, auf Antrag von der Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung befreit zu werden und eine private Pflegeversicherung abzuschließen.

Wer gilt als pflegebedürftig?
Pflegebedürftig ist, wer wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit bzw. Behinderung einen erheblichen oder höheren Hilfebedarf für die Dauer von mindestens sechs Monaten hat.

Pflegestufen und Leistungen

Pflegestufe 1 (Erheblich Pflegebedürftige)
Personen, die bei der Grundpflege mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen (wenigstens zwei pflegerische Verrichtungen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) und zusätzlich mehrfach pro Woche Hilfen bei der Hauswirtschaft benötigen, werden in die Pflegestufe I eingeordnet.
Zeitaufwand für den Hilfebedarf: Durchschnittlich mindestens 90 Minuten pro Tag, wobei der Aufwand für pflegerische Verrichtungen mehr als 45 Minuten betragen muss.

Pflegestufe 2 (Schwer-Pflegebedürftige)
Personen, die bei der Grundpflege mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach pro Woche Hilfe bei der Hauswirtschaft benötigen, werden in die Pflegestufe II eingeordnet.
Zeitaufwand für den Hilfebedarf: Durchschnittlich mindestens 3 Stunden pro Tag, wobei der Aufwand für pflegerische Verrichtungen mit 2 Stunden pro Tag eindeutig überwiegen muss.

Pflegestufe 3 (Schwerst-Pflegebedürftige)
Personen, die bei der Grundpflege rund um die Uhr, auch nachts der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach pro Woche Hilfe bei der Hauswirtschaft benötigen, werden in die Pflegestufe III eingeordnet.
Zeitaufwand für den Hilfebedarf: Durchschnittlich mindestens 5 Stunden pro Tag, wobei der Aufwand für pflegerische Verrichtungen mit 4 Stunden pro Tag eindeutig überwiegen muss.

 



 
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